Hallo erstmal, bin neu hier!
Wir sind Rentner und tragen uns mit dem Gedanken, bald nach GC überzusiedeln. Weiter kann man innerhalb der EU nicht "ab vom Schuss" sein ...
Wir wollen hundertpro NICHT irgendwas kaufen. Wir haben eine eher kleine Rente - und etwas "auf der Kante", das aber mit äußerster Schonung behandelt werden soll.
Bei unseren Vorerkundigungen sind uns die Begriffe N.I.E., Residencia, Empadronamiento u.a. vertraut geworden, und wir haben eine Vorstellung von der bürokratischen Seite einer Übersiedelung bekommen.
Trotz allen Bemühens ist uns aber die Reihenfolge der Aktionen (Beantragungen usw.) nicht wirklich deutlich geworden. Es scheint, als müsse man zur Erlangung einer Residencia eine Wohn-Adresse in GC angeben. Also müsste die Anmietung einer Wohnung das erste sein - richtig? Der Vermieter kann also nicht eine Residencia verlangen, denn das wäre ja dann ein Deadlock - richtig? Den Vermieter interessiert (und hat zu interessieren) einzig die Solvenz des Mieters.
Kann jemand diese Sicht der Reihenfolge-Dinge hier bestätigen?
Zu Mietwohnungen/-häusern habe ich noch weitere Fragen, die ich aber in einem eigenen Thema stellen werde.
P
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