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Thema: Umzugsgüter von den Kanaren nach Deutschland 21% Versteuerung ?

  1. #1
    Avatar von reiners
    aus Tinajo / Mancha Blanca, Lanzarote
    10 Beiträge seit 04/2023

    Umzugsgüter von den Kanaren nach Deutschland 21% Versteuerung ?

    Es sollen einige wenige Umzugsgüter , insbesondere Bekleidung, Dekorationsgegegenstände, persönliche Kleingegenstände (Souveniers, Erinnerunsstücke), und ein paar Werkzeuge, in einer Seefrachtkiste nach Deutschland verschifft werden. Der Transporteur / Zollagent sagt, "es muss eine Liste mit sämtlichen Teilen für den Versand vorgelegt werden, für jedes Teil eine Zeitwertangabe" (bin etwas unsicher was der wohl wäre für einen Tanga?) , "und für die Summe sind (in diesem Falle in Barcelona) 21% Steuern zu entrichten."... (also nehme mal an, den spanischen Mehrwertsteuersatz ?). Wieso und warum ?

    Es gibt doch sicher einige hier, die das Gleiche gemacht haben, persönliche (Umzugs)-Güter , keine Handelsware. von hier, den Kanaren, nach Deutschland geschickt haben, und würde mich freuen, über Tipps, wie sie es gemacht haben, die "Versteuerung" , rechtlich sauber, auf 0 (Null) zu reduzieren ?.

  2. Nach oben    #2

    aus Fortuna
    190 Beiträge seit 04/2024
    Die Information ist unrichtig. Stammt sie vom Frachtfuhrer (kann ich mir schlecht vorstellen) oder einem "Vermittler"? Im letzteren Fall Finger weg, ich kenne da horrende Geschichten. Schau mal unter "Packlink.es" Dann geh mal auf die Seite des deutschen Zolls und schau unter "Umzugsgut". Noch Fragen?

  3. Nach oben    #3
    Avatar von Rainer
    59 Jahre alt
    aus Kanaren
    135 Beiträge seit 03/2023
    Ruf die mal an...

    https://www.mobiltrans.com/de/

  4. Nach oben    #4

    aus Fortuna
    190 Beiträge seit 04/2024
    Ist überflüsig. Bei einem MWSt.-Satz von 21 % geht der Informant von der irrigen Annahme eines Transports nach Festland Spanien ausgeht; nach D wären es logischweise 19%, aber wie gesagt, Umzugsgut unterliegt Sonderbestimmungen, den span. Zoll interessiert die Sache ganz und gar nicht. Mir sind Fälle bekannt, bei denen der Vermittler vorab kassierte und der Frachtführer am Bestimmungsort nochmals Enlade- und Aufbewahrungsgebühren verlangte. In einem Fall war alles spurlos verschwunden. Also Vorsicht!

  5. Nach oben    #5

    aus Fortuna
    190 Beiträge seit 04/2024
    Nochmal: bei Wohnsitzwechsel fallen für Umzugsgüter einchl. Arbeitsausrüstungen, PKW u.ä. im EU-Bestimmumgsland keine MWSt. an. Ausgeno mmen sind lediglich Alkoholika und Tabakwaren.

  6. Nach oben    #6
    Avatar von reiners
    aus Tinajo / Mancha Blanca, Lanzarote
    10 Beiträge seit 04/2023
    ja, "Queelgeist" lassen Sie es mich wissen wie ich denen die irrige Dinge machen, einen zwischen die Hörner hauen kann.Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:        2026s_sancargo_duana_17abr.jpg 
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Größe:        580,2 KB 
ID:        6564

    ach ja , das noch zur Info Los pallet ya han llegado a Madrid y han pasado la aduana. Como comentado y acordado, le adjunto el modelo 031 para que lo paguen y nos envíen el justificante de pago.
    > > > > > >
    > > > > > > MUY IMPORTANTE:al hacer el pago el banco les emite un código llamado NRC, este código me lo tienen que enviar, ya que es el justificante

  7. Nach oben    #7

    aus Fortuna
    190 Beiträge seit 04/2024
    Bei Ihrem Transport-Vertragspartner handelt es sich eindeutig um einen Vermittler, und Vermittler sind nur auf ihre Courtagen usw. scharf. Eine Einfuhr-Zollabfertigung in (Festland-Spanien kann nur ein "Weiterleitung" zum (deutschen) Bestimmungsort sein (one dass MWSt./IVA anfällt) Für Umzugüter bestehen Soderreglungen. Für meine Begriffe fertigt der Frachtführer zollmässig Handelswaren ab und handelt damit unter Ausserachtlassung der bestehenden EU-Vereinbarungen.

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