Im internationalen Rechtsverkehr werden bei öffentlichen Urkunden normalerweise beeidigte Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen und die berühmte Haager Apostille verlangt, was zeitraubend und auch kostenintensiv ist. Mit ihrer Verordnung 2016/1191 hat Brüssel diese Sache für die EU enorm vereinfacht, es genügt ein einfacher Vordruck, der im Internet heruntergeladen werden kann (https://online-forms.e-justice.europ...c-documents_de). Das Problem bei den span. Behörden ist die teilweise oder totale Unkenntnis der Beamten ihrer Dienstvorschriften. Hinzu kommt der enorme und ständige Schlendrian der Regierung in der der Umsetzung der EU Verordnungen, weswegen einige Verfahren anhängig waren/sind, und der man besonders als Ausländer so gut wie hilflos ausgeliefert ist. Viel Geduld und Fingerspitzengefühl sind angesagt.