Alle Kunden (Gäste) von Hotels und privaten Unterkünften wie Ferienwohnungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich gemeldet werden. Diese Datenübermittlung zum vorgegebenen Zweck der Abwehr von Terrorismus und organisierter Kriminalität gilt in Spanien seit 1959.
https://hospedajes.ses.mir.es/hosped...icacion/inicio
Ab 1. Oktober 2024 tritt eine Erweiterung dieser Meldepflicht in Kraft...
https://www.boe.es/eli/es/rd/2021/10/26/933
Für die Gäste selbst ändert sich nichts aber Hotels und Ferienvermieter müssen künftig beispielsweise auch Heimatadresse, E-Mail und Bezahldaten ihrer Gäste übermitteln. Wenn man die Daten nicht vorher erhoben hat, kann das Einchecken mitunter schon etwas dauern. Kurz vor Inkrafttreten des Dekrets formiert sich deshalb Widerstand von verschiedenen Akteuren der Branche sowie Datenschützern und Politikern, die eine Aufhebung der Erweiterung fordern.
https://x.com/CEAV_AAVV/status/1835695836346397016
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