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Thema: Polizeiliche Anmeldung von Gästen

  1. #1
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    83 Beiträge seit 03/2023

    Polizeiliche Anmeldung von Gästen

    Alle Kunden (Gäste) von Hotels und privaten Unterkünften wie Ferienwohnungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich gemeldet werden. Diese Datenübermittlung zum vorgegebenen Zweck der Abwehr von Terrorismus und organisierter Kriminalität gilt in Spanien seit 1959.

    https://hospedajes.ses.mir.es/hosped...icacion/inicio

    Ab 1. Oktober 2024 tritt eine Erweiterung dieser Meldepflicht in Kraft...

    https://www.boe.es/eli/es/rd/2021/10/26/933

    Für die Gäste selbst ändert sich nichts aber Hotels und Ferienvermieter müssen künftig beispielsweise auch Heimatadresse, E-Mail und Bezahldaten ihrer Gäste übermitteln. Wenn man die Daten nicht vorher erhoben hat, kann das Einchecken mitunter schon etwas dauern. Kurz vor Inkrafttreten des Dekrets formiert sich deshalb Widerstand von verschiedenen Akteuren der Branche sowie Datenschützern und Politikern, die eine Aufhebung der Erweiterung fordern.

    https://x.com/CEAV_AAVV/status/1835695836346397016

  2. Nach oben    #2

    aus Fortuna
    88 Beiträge seit 04/2024
    Hier sollte zwischen zwei Arten von Gästen unterschieden werden: 1. Kunden von Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Pensionen, B&B u.ä.) und 2. GelegenheitsBESUCHERN von nicht beruflich bewirtschafteten, d.h. privaten Unterkünften, also vom Gastgeber selbst bewohnten Objekten. Weiterhin gelten als Ferienvermietung - mit entsprechenden Vorschriften - alle Überlassungen von Wohnraum für bis zu 31 fortlaufende Kalendertagen UND die Erbringung von Zusatzleistungen (Reinigung, Bettwäsche u.a.m.). Nach meinen langjährigen Erfahrungen wird die Meldeangelegenheit im Fall 2 von den Einheimischen sehr locker genommen, wer will auch schlafende Hunde wecken.

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