Laut dem geänderten Tierschutzgesetz, das im September 2023 in Kraft treten wird, sind Hundehalter künftig zu einem Hundehaltungskurs verpflichtet. Zum Erlangen dieses Hundeführerscheins gilt eine zweijährige Einführungsfrist, beginnend ab September 2023. Danach muss ihn jeder Hundehalter vorweisen und zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für den Hund abschließen.

Immerhin soll der Kurs kostenlos und lebenslang gültig sein.

https://www.boe.es/eli/es/l/2023/03/28/7