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Thema: Frage zum Thema Mietwohnung

  1. #1

    3 Beiträge seit 03/2023

    Frage zum Thema Mietwohnung

    Hallo erstmal, bin neu hier!
    Wir sind Rentner und tragen uns mit dem Gedanken, bald nach GC überzusiedeln. Weiter kann man innerhalb der EU nicht "ab vom Schuss" sein ...
    Wir wollen hundertpro NICHT irgendwas kaufen. Wir haben eine eher kleine Rente - und etwas "auf der Kante", das aber mit äußerster Schonung behandelt werden soll.
    Bei unseren Vorerkundigungen sind uns die Begriffe N.I.E., Residencia, Empadronamiento u.a. vertraut geworden, und wir haben eine Vorstellung von der bürokratischen Seite einer Übersiedelung bekommen.
    Trotz allen Bemühens ist uns aber die Reihenfolge der Aktionen (Beantragungen usw.) nicht wirklich deutlich geworden. Es scheint, als müsse man zur Erlangung einer Residencia eine Wohn-Adresse in GC angeben. Also müsste die Anmietung einer Wohnung das erste sein - richtig? Der Vermieter kann also nicht eine Residencia verlangen, denn das wäre ja dann ein Deadlock - richtig? Den Vermieter interessiert (und hat zu interessieren) einzig die Solvenz des Mieters.
    Kann jemand diese Sicht der Reihenfolge-Dinge hier bestätigen?
    Zu Mietwohnungen/-häusern habe ich noch weitere Fragen, die ich aber in einem eigenen Thema stellen werde.

    P

  2. Nach oben    #2

    42 Jahre alt
    18 Beiträge seit 09/2020
    Habe genau das erst vor kurzem hinter mir.

    Für die Anmietung einer Wohnung ist die Registrierungsnummer (NIE) eigentlich nicht erforderlich. Dafür reichen Reisepass oder Ausweis. Man bekommt die NIE aber auch ohne spanische Adresse falls ein Vermieter unbedingt darauf bestehen sollte. Die NIE-Nummer braucht man aber nachher sowieso für Strom oder Telefonvertrag und das spanische Konto, was oft verlangt wird.

    Meine Reihenfolge war:
    1. Wohnung mieten
    2. NIE-Nummer
    3. Empadronamiento
    4. spanisches Konto
    5. Residencia

  3. Nach oben    #3

    aus Fortuna
    88 Beiträge seit 04/2024
    Sehr wichtig sind die anwendbaren span. Mietgesetze (Ley de Arrendamientos Urbanos LAU), die sich von den deutschen ganz gewaltig unterscheiden und sehr oft zu Missverständnissen führen. Ein einvernehmliches Verhältnis ist zudem eine grosse Seltenheit. Kautionen werden wenn überhaupt ungerne unter allen möglichen Vorwänden zurückgezahlt. Abmachungen, die dem LAU entgegenstehen sind wirkungslos. Vermietungen für Zeiträume bis zu 31 Tagen gelten als Ferienvermietung und unterliegen besonderen zusätzlichen Bestimmungen. Vorsicht bei Vermittlern, einmal genzahltes Geld ist meist für immer weg.

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