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Thema: Verkehrsregeln in Spanien

  1. #1

    58 Jahre alt
    1 Beiträge seit 03/2021

    Verkehrsregeln in Spanien

    Ab 11. Mai 2021 gelten in ganz Spanien neue Geschwindigkeitsbeschränkungen.

    Innerorts nicht mehr 40 km/Std., sondern nur noch 30. Und zwar überall da, wo es in jede Fahrtrichtung nur eine Fahrbahn gibt. Auf Gomera also in allen Dörfern. Da, wo es zudem keine Bürgersteige gibt darf man jetzt nur noch 20 km/Std. fahren.

  2. Nach oben    #2

    5 Beiträge seit 04/2023
    Wie schnell kann man denn in Spanien auf Autobahnen fahren ohne Punkte zu riskieren?

  3. Nach oben    #3
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    82 Beiträge seit 03/2023
    Bis 150 km/h kostet es 100 Euro ohne Punkteabzug. Ab 151 km/h werden 300 Euro und zwei Punkte fällig.

  4. Nach oben    #4
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    82 Beiträge seit 03/2023
    Anbei die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Spanien.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken puntos.jpg  

  5. Nach oben    #5

    aus Fortuna
    78 Beiträge seit 04/2024
    Gem. Statistik sind gerade bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 60% der Strafmandate wegen reinen Formfehlern nichtig.

  6. Nach oben    #6

    aus Fortuna
    78 Beiträge seit 04/2024
    Lt. Medienberichten will die Verkehrspolizei künftig nicht gekennzeichnete Motorradstreifen (daran zu erkennen, dass sie immer zu zweit unterwegs sind) einzetzen, die vornehmlich die Anschnallpflicht verfolgen, die angeblich 36% der Verkehrstoten verschulden soll.

  7. Nach oben    #7
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    82 Beiträge seit 03/2023

    teilweise Promille-Senkung

    Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit möchte Spanien den Alkoholgrenzwert im Straßenverkehr langfristig auf Null senken. Als weiteren Zwischenschritt kündigte die DGT nun an, strengere Alkoholgrenzwerte für Fahranfänger und Berufskraftfahrer anzuwenden. Der Grenzwert wird für diese Fahrergruppe von 0,15 auf 0,1 mg/l Alkohol in der Ausatemluft bzw. von 0,3 auf 0,2 Promille Blutalkohol gesenkt.

    Für alle anderen Fahrer gilt zunächst weiterhin der maximal erlaubte Alkoholgrenzwert von 0,25 mg/l in der Ausatemluft bzw. 0,5 Promille im Blut.

  8. Nach oben    #8

    aus Fortuna
    78 Beiträge seit 04/2024
    Das ist nicht neu. Vor ca. 30 Jahren sollte in allen Raststätten und Restaurants/Kneipen an den Hauptverkehrsstrassen der Ausschank von Alkohl eingestellt werden. Daraufhin drohten die Weinbrand-Hersteller mit Massenentlassungen, und die ganze Sache verrieselte im Sand.

  9. Nach oben    #9

    aus Fortuna
    78 Beiträge seit 04/2024
    Für das kommende Jahr sollen neue Bestimmungen für Erhalt und Ermeuerung der kfz.-Führerscheine inkrafttreten. Danach sind diverse Krankheiten ein Ausschlussgrund. Welche Krankheiten gemeint sind und vor allem wer den Grad der Reaktionsbeeinträchtigung feststellen kann/darf (ausser Ärzten natürlich) steht momentan noch in den Sternen und wird sicher zu nicht wenigen Kontroversen führen. Freuen werden sich dagegen die Ärzte, die für ein amtliches Gesundheitszeugnis 35,- verlangen, und mich würde es nicht wundern, wenn sie die ganze Sache ins Rollen gebracht haben mit dem Hintergrund neuer Pfründe. 27,7 Mio. F.-Sch.-Inhaber x 35,- = 962,5 Mio die da locker gemacht werden müssen, und das alle paar Jahre.

  10. Nach oben    #10
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    82 Beiträge seit 03/2023

    IoT-Blitzlicht ersetzt Warndreiecke

    Jährlich werden in Spanien durchschnittlich ein Dutzend Menschen während dem Aufstellen eines Warndreiecks tödlich verletzt. Das DGT hat aber das hochgesteckte Ziel, die Zahl der Verkehrstoten in Spanien bis 2050 auf Null zu reduzieren. Aus diesem Grund werden Warndreiecke durch ein zertifiziertes V16-Warnblitzlicht ersetzt, welches mittels magnetischer Haftung gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden kann.

    https://www.amazon.de/WIKANGO-EMERGE...BFS75/13-06-21
    https://www.amazon.es/SOS-Emergencia...BFS75/13-06-21

    Ab dem 1. Januar 2026 wird das V16-Warnblitzlicht mit 5G in Spanien als Gefahrenstellensignalisierung verpflichtend und muss ab dann gut greifbar im Handschuhfach des Fahrzeugs mitgeführt werden.

    https://www.boe.es/eli/es/rd/2021/03/16/159/con

    Mit diesen Warnleuchten werden auch solche Verkehrsteilnehmer quasi vernetzt, deren ältere Fahrzeuge noch keinen geolokalisierbaren Notruf absetzen können. Viele der günstigen Modelle, die im Moment noch abverkauft werden, waren als vorzeigen Warndreieck-Ersatz übergangsweise bis Ende 2025 gedacht und können nur optisch warnen. Ab 2026 müssen alle V-16-Warnleuchten auch über 5G-Mobilfunk verfügen, um an das vernetzte Warnsystem DGT 3.0 zu melden, welches von der Generaldirektion sowie Rettungsleitstellen und anderen Verkehrsteilnehmern empfangen werden kann.

    https://www.dgt.es/comunicacion/noti...ctada-dgt-3-0/

    Theoretisch könnten damit Rettungskräfte automatisch alarmiert sowie andere vernetzte Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle gewarnt werden, also auch im dichten Nebel oder hinter einer Kurve. Moderne Fahrzeuge verfügen zu diesem Zweck über eine Warnanzeige in der Instrumententafel. Künftige Fahrassistenzsysteme könnten mithilfe von Echtzeitwarnungen die meisten Auffahrunfälle und Massenkarambolagen verhindern. Die übrigen Verkehrsteilnehmer in älteren Fahrzeugen könnten über entsprechende Anzeigetafeln oder vernetzte Straßenpfosten, Leitplanken, Ampeln und Straßenlaternen aufmerksam gemacht werden.
    Geändert von Rainer (28.08.2024 um 14:49 Uhr)

  11. Nach oben    #11

    aus Fortuna
    78 Beiträge seit 04/2024
    Vorgesehen war, dass diese (zugelassenen!) Warnblinker mit einem Ortungseinrichtung ausgerüstet sein sollten, scheint aber in Vergessenheit geraten zu sein. Wichtig ist noch, dass die Insassen eines liegengebliebenen Fz. dieses durch die Beifahrertür verlassen müssen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie weiter angeschnall im Fz. verweilen. Weiterhin darf das Unfallprotokoll nicht auf der Fahrbahn aufgenommen werden. Ausweichende Fahrzeuge müssen vollständig die Fahrbahn wechseln und dürfen dabei Radfahrer nicht behindern.

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