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Thema: Steuer an das spanische Finanzamt überweisen

  1. #1

    45 Jahre alt
    6 Beiträge seit 11/2020

    Steuer an das spanische Finanzamt überweisen

    Hallo,

    im Rahmen der steuerlichen Selbstveranlagung für die Einkommensteuer IRNR komme ich zum Punkt die ermittelte Steuerlast an das spanische Finanzamt zu überweisen. Für die Überweisung brauche ich eine NRC, eine 22 stellige Ziffernfolge, die ich bei einer spanischen Bank bekommen kann, wenn ich bei dieser das Geld einzahle. Diese Möglichkeit der Bezahlung scheint es aber nur für spanische Banken zu geben.

    Gibt es eine Möglichkeit die Steuerschuld von einem deutschen Konto zu begleichen per Überweisung?

    Viele Grüße

  2. Nach oben    #2

    57 Jahre alt
    45 Beiträge seit 01/2020
    Die IRNR kannst du auch überweisen...

    TESORO PUBLICO
    IBAN: ES87 9000 0001 2002 7000 2107
    BIC: ESPBESMMXXX

    Als Verwendungszweck die número de justificante eintragen.

  3. Nach oben    #3

    45 Jahre alt
    6 Beiträge seit 11/2020
    Hallo Helmut, Vielen Dank für den Hinweis. Wie komme ich zum número de justificante ? Ich mache die Erklärung das erste mal und kann mich nicht auf ältere Vorgänge beziehen.

  4. Nach oben    #4

    57 Jahre alt
    45 Beiträge seit 01/2020
    Wenn du das Modelo 210 online ausgefüllt, validiert und abgesendet hast, wird die Erklärung als PDF generiert. Dort steht auf jeder Seite diese Bearbeitungsnummer.

  5. Nach oben    #5

    45 Jahre alt
    6 Beiträge seit 11/2020
    Hallo Helmut, ich habe das Formular 210 online ausgefüllt und meine Steuerschuld berechnet. Nun muss ich im Abschnitt "Tipo de Declaración" noch eine der u.g. Optionen auswählen:
    "A ingresar" -> die Angabe einer NRC - Número de Referencia ist hier verpflichtend. Diese würde ich in der spanischen Bank bekommen, aber ich möchte ja aus Deutschland aus überweisen.
    "Domiciliación del importe a ingresar" - > Bankeinzug ist nur mit spanischen Banken möglich. Es wird nur IBAN akzeptiert, die mit ES* beginnt.
    "Reconocimiento de deuda con imposibilidad de pago" - > könnte ich ankreuzen, stimmt ja nicht, ich möchte ja zahlen

    Und die anderen Optionen scheinen auch nicht zu passen für meinen Fall.
    "Reconocimiento de deuda con solicitud de aplazamiento"
    "Reconocimiento de deuda con solicitud de compensación"
    "Ingreso parcial y reconocimiento de deuda con imposibilidad de pago"
    "Ingreso parcial y reconocimiento de deuda con solicitud de aplazamiento"
    "Ingreso y reconocimiento de deuda con solicitud de compensación"

    Welche Option wähle ich aus damit ich das Formular speichern und absenden kann. Vielen Dank für deine Hilfe !

  6. Nach oben    #6

    57 Jahre alt
    45 Beiträge seit 01/2020
    Versuch mal "a ingresar" und gib bei der Überweisung dann die Número de justificante als Verwendungszweck an.

  7. Nach oben    #7

    45 Jahre alt
    6 Beiträge seit 11/2020
    Hallo Helmut,
    am Ende habe ich verstanden, dass es 2 Versionen des Formulars gibt. In der Version "Presentaciónes devengos 2018" konnte ich wie oben beschrieben nicht die Überweisung von einem ausländischen Konto wählen, jedoch in der Version "Predeclaración - Formulario del model 210..." ist das möglich. Vielen Dank für deine Unterstützung !

  8. Nach oben    #8

    57 Jahre alt
    45 Beiträge seit 01/2020
    Ops, ja dann warst du vorher im falschen Formular. Freut mich, dass es nun geklappt hat.

  9. Nach oben    #9
    Avatar von reiners
    aus Tinajo / Mancha Blanca, Lanzarote
    5 Beiträge seit 04/2023

    Steuer an das spanische Finanzamt zahlen

    Helmut hat hier vor nicht langer Zeit die IBAN von Tesoro Publico (España) angegeben. Ist das noch gültig? Ich habe das Problem, dass die Überweisung wieder zurückkommt.

    Gibt es eine Idee wie man eine Nachzahlung zur INRI einfach überweisen kann? Wenn notwendig wäre auch ein spanisches Bankkonto und auch Referenz (numero justificante) vorhanden.

  10. Nach oben    #10

    57 Jahre alt
    45 Beiträge seit 01/2020
    Die Überweisung ist keine gewünschte Zahlungsmöglichkeit mehr. Die manuelle Zuordnung des Geldeingangs kann deshalb über einen Monat beanspruchen oder die Zahlung wird abgelehnt.

    Prüfe mal Tage nach Abgabe einer Einreichung, ob ein Betrag offen ist:

    https://www.tesoropublico.gob.es/es/...gos-del-tesoro

  11. Nach oben    #11
    Avatar von reiners
    aus Tinajo / Mancha Blanca, Lanzarote
    5 Beiträge seit 04/2023
    Das Überweisen ans spanische Finanzamt hatte viele Jahre funktioniert aber wenn´s nun nicht mehr geht, werde ich wohl andere Wege suchen müssen. Hat schon jemand eine alternative Lösung gefunden?

  12. Nach oben    #12
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    64 Beiträge seit 03/2023
    Eine offizielle Kontonummer des Tesoro publico für unabhängige Überweisungen existiert nicht mehr.
    https://www.boe.es/boe/dias/2021/02/...-2021-1617.pdf

    Es ist über Umwege aber noch möglich. Überweisungen müssen nun vorher über ein Formular angemeldet sein. Hierzu braucht man mindestens die Vorgangsnummer, um eine automatisierte Zuordnung zu gewährleisten.
    https://sedeelectronica.bde.es/sede/...e04bbaa31.html

  13. Nach oben    #13

    66 Jahre alt
    3 Beiträge seit 07/2023

    Modelo 210 per Überweisung bezahlen

    Ich habe das Modelo 210 ausgefüllt und auch eine Nummer zugeteilt bekommen. Leider weiß ich nicht wie ich die Zahlung vornehmen kann, da nirgends eine Iban der Agencia Tributaria ersichtlich ist. Ich habe ein Konto bei der Deutschen Open Bank mit einer Es Iban. Diesen hatte ich das Formular online übermittelt, jedoch können die nichts damit anfangen.

    Meine Frage ist also, wie bzw. wohin ich den Betrag überweisen kann.

  14. Nach oben    #14
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    64 Beiträge seit 03/2023

  15. Nach oben    #15

    66 Jahre alt
    3 Beiträge seit 07/2023
    Vielen Dank. Wenn ich die Anleitung richtig lese, müsste man schon nach dem Ausfüllen des Modelo 210 die Zahlungsanweisung aufgehen. Dies ist aber nicht der Fall, obwohl ich das Formular richtig und vollständig sowie auf Fehler überprüft zu Ende gebracht habe. Könnte ich nun den Link deiner Beschreibung aufrufen und die erforderlichen Bankdaten und die mir zugeteilte Numero de justificante eingeben und das meinem eingereichten Modelo zugeordnet werden?

  16. Nach oben    #16
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    64 Beiträge seit 03/2023
    Ja. Genau dafür ist es vorgesehen.

  17. Nach oben    #17

    66 Jahre alt
    3 Beiträge seit 07/2023
    Besten Dank...dann versuch ich mal diesen Weg und hoffe, dass NICHT autmatisch von dem in modelo 210 angegebenen Konto nach der Validierung abgebucht wird u. so eine Doppelzahlung erfolgt. Dann würde es richtig schwer werden, zuviel gezahlte Steuernzurück zu bekommen.
    DANKE
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Ja. Genau dafür ist es vorgesehen.

  18. Nach oben    #18

    54 Jahre alt
    aus Budweis
    4 Beiträge seit 09/2023
    Zitat Zitat von SALCIN Beitrag anzeigen
    Besten Dank...dann versuch ich mal diesen Weg und hoffe, dass NICHT autmatisch von dem in modelo 210 angegebenen Konto nach der Validierung abgebucht wird u. so eine Doppelzahlung erfolgt. Dann würde es richtig schwer werden, zuviel gezahlte Steuern zurück zu bekommen.
    DANKE
    absolut

  19. Nach oben    #19

    2 Beiträge seit 03/2024
    Zitat Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
    Eine offizielle Kontonummer des Tesoro publico für unabhängige Überweisungen existiert nicht mehr.
    https://www.boe.es/boe/dias/2021/02/...-2021-1617.pdf

    Es ist über Umwege aber noch möglich. Überweisungen müssen nun vorher über ein Formular angemeldet sein. Hierzu braucht man mindestens die Vorgangsnummer, um eine automatisierte Zuordnung zu gewährleisten.
    https://sedeelectronica.bde.es/sede/...e04bbaa31.html
    Hallo Rainer!

    Danke, wäre wirklich eine prima Idee, bloß mir wird angezeigt, dass meine spanische Bankverbindung dafür nicht geeignet ist, weil die Bank mit der AEAT zusammenarbeitet (wenn ich's richtig übersetzt habe):

    El código de cuenta introducido es incorrecto o corresponde a una cuenta abierta en una Entidad de crédito colaboradora de la AEAT. No es posible el pago mediante transferencia. Debe pagar mediante cargo en cuenta directo o con tarjeta.

    Hättest du vielleicht einen guten Ratschlag?

    Danke!
    Alexa

  20. Nach oben    #20
    Avatar von Rainer
    57 Jahre alt
    aus Kanaren
    64 Beiträge seit 03/2023
    Es tut mir leid aber ich habe das schon eine Weile nicht mehr selbst erledigt und kann darum nichts zu dieser Fehlermeldung sagen.

  21. Nach oben    #21

    aus Fortuna
    28 Beiträge seit 04/2024
    Nichtansässige Steuerschuldner müssen in Spanien einen Steurbevollmächtigen bestellen. Die Unterlassung wird mit einem Bussgeld von bis zu 2.000, geahndet. Soweit die Vorschriften. Mit der Durchführung wird es, wie vieles andere auch, sehr locker genommen. Aber damit wäre das hier zur Debatte stehende Thema aus der Welt geschafft. In allen Steuererklärungen mache ich de Zusatz "Se solicita liquidación paralela". Das schützt vor zusätzlichen Strafen und Säumniszuschlägen bei Nachveranlagungen.

  22. Nach oben    #22

    2 Beiträge seit 03/2024
    Zitat Zitat von Quälgeist Beitrag anzeigen
    Nichtansässige Steuerschuldner müssen in Spanien einen Steurbevollmächtigen bestellen.
    Müssen? Wirklich? Dann ist es etwas Neues, denn bis 2021 habe ich die Erklärung selbst ausgefüllt, in der fertigen PDF stand dann die Kontonummer der Tributaria, da habe ich die Steuer hin überwiesen und fertig war das... Erst seit paar Jahren funktioniert es irgendwie nicht mehr... Haben sie wirklich ein neues Gesetz oder so erlassen?

  23. Nach oben    #23

    aus Fortuna
    28 Beiträge seit 04/2024
    Zur Anwendung kommt Art. 9 des "Ley de Impuesto sobre la Renta de no Residentes" Es gehört zur Praxis der Behörden, das allgemeine Chaos mit viel Aufwand und Vehemenz zu perfektionieren, wozu sich die vielfach unfähigen Verantwortlichen allerhand einfallen lassen, und u.a. EU Regelungen aushebeln bzw. gar nicht beachten, weshalb Spanien in Brüssel einige Verfahren anhängen hat. Als Nächstes soll ein Abgabe für "nicht ständig vom Eigentümer genutzte Wohnungen" eingeführt werden. Eine von Brüssel verlangte Strassenbenutzungssteuer ist bisher nicht verwirklicht worden, und Spanien hat sich geweigert, die Verwendung öffentlicher EU-Zuschüsse offenzulegen nachdem nicht mehr auszuschliessen ist, dass enorme Summen in dunkle (private) Kanäle abgezweigt wurden und hohen und höchsten Politikern zugute kamen.
    Die Rückerstattung zuviel gezahlter Steuer kann teurer werden als der Steuerbetrag. Mein derartiger Antrag wurde auf dem Verwaltungsweg nicht bearbeitet und es blieb nach Verstreichen der Verjährung der Weg zu den ordentlichen Gerichten als einziger Ausweg übrig, wodurch Kosten entstünden, die den Steuerbetrag wesentlich übersteigen und nicht erstattet werden. Inwieweit hier noch von einem Reschtsstaat gesprochen werden kann überlasse ich dem Leser.

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