18.08.2026, 18:29
Verhaftung - was nun?
In Spanien beträgt der Polizeigewahrsams bis zu 72 Stunden bevor man dem Haftrichter vorgeführt wird. Das Begehren des "Habeas Corpus" wird überweiegend mit allen möglichen Ausreden verzögert/hinausgeschoben. Es besteht...