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07.06.2010, 10:09
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #1
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 07.06.2010
Beiträge: 1
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland?
Hallo,
ich arbeite in Spanien und bin dementsprechend hier über die seguridad social versichert.
Jetzt möchte ich einen online-shop als Nebentätigkeit eröffnen (Richtet sich vor allem an die Touristen in Spanien, d.h. die Kunden werden aus ganz Europa kommen, aber Werbung würde ich nur hier in Spanien machen). Da ich noch einen Wohnsitz in Deutschland habe, könnte ich ein Gewerbe in Deutschland anmelden. Soweit ich die Informationen überschauen kann, wäre es aus Steuersicht günstiger, ein Gewerbe in Deutschland, als in Spanien anzumelden. (Ich erwarte keine großen Gewinne, also könnte ich mich von der Gewerbesteuer in Deutschland befreien lassen).
Ich hätte nun folgende Fragen:
1) Darf ich bei einer Haupttätigkeit in Spanien, in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
2) Wenn dies geht, könnte ich weiterhin bei der seguridad social versichert sein, oder bräuchte ich zusätzlich eine deutsche Krankenversicherung?
3) Und müsste ich dann in beiden Ländern eine Steuererklärung machen?
Vielen Dank schon im Voraus für mögliche Antworten
Matthias
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09.06.2010, 10:02
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.09.2007
Ort: Berlin / Torrox Park
Beiträge: 124
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Zitat:
Zitat von malo2000
Hallo,
ich arbeite in Spanien und bin dementsprechend hier über die seguridad social versichert.
Jetzt möchte ich einen online-shop als Nebentätigkeit eröffnen (Richtet sich vor allem an die Touristen in Spanien, d.h. die Kunden werden aus ganz Europa kommen, aber Werbung würde ich nur hier in Spanien machen). Da ich noch einen Wohnsitz in Deutschland habe, könnte ich ein Gewerbe in Deutschland anmelden. Soweit ich die Informationen überschauen kann, wäre es aus Steuersicht günstiger, ein Gewerbe in Deutschland, als in Spanien anzumelden. (Ich erwarte keine großen Gewinne, also könnte ich mich von der Gewerbesteuer in Deutschland befreien lassen).
Ich hätte nun folgende Fragen:
1) Darf ich bei einer Haupttätigkeit in Spanien, in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
2) Wenn dies geht, könnte ich weiterhin bei der seguridad social versichert sein, oder bräuchte ich zusätzlich eine deutsche Krankenversicherung?
3) Und müsste ich dann in beiden Ländern eine Steuererklärung machen?
Vielen Dank schon im Voraus für mögliche Antworten
Matthias
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In solchen Fragen würde ich mich nicht auf "Halbwissen" verlassen sondern Beratung bei einem Steuerberater einholen.
Hier meine Einschätzung:
1. Ja
2. Nein, doppelt musst Du Dich nicht versichern.
3. Ja, auf jeden Fall musst Du Deine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige FA in Deutschland richten und natürlich auch die Umsatzsteuer abführen. Wenn Du noch einen Wohnsitz in DE hast müsstest Du doch auch noch in DE Einkommensteuerpflichtig sein, oder?
Sprich am besten mit einem Steuerberater ob sich das wirklich rechnet die Firma in DE anzumelden.
Gruss
Stephan
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06.10.2010, 15:11
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #3
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 05.12.2007
Ort: Sant Carles de la Rapita
Beiträge: 109
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Ich wuerde mein Ding durchziehen und keine schlafenden Hunde wecken !
Macht euch mal locker und seht nicht alles so verklemmt !
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06.10.2010, 15:50
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #4
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Gesperrt
Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 5.436
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Ein etwas gewagter Rat!
Wenn es hart auf hart kommt, zahlst ja auch Du nicht die Strafe!
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12.10.2010, 22:26
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #5
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 1
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Hallo,
und bitte einen Aspekt nicht vergessen: Ist der Onlineshop in Deutschland angemeldet, dann ist auch die Abmahnadresse Deutschland. Das deutsche Abmahnwesen ist unglaublich, und es kann unendlich teuer werden, nur eine Kleinigkeit nicht beachtet zu haben. Ich spreche aus Erfahrung, denn ich habe seit 9 Jahren einen onlineshop, den ich aber schließen werde, wenn wir nach Spanien auswandern!
Umsatzsteuer musst du im Gründungs-Jahr monatlich abliefern, dann je nach Umsatz entweder weiter monatlich, sonst quartalsweise (weil du ja keine hohen Umsätze erwartest). Die Gewerbesteuer fällt umsatzbedingt entweder an oder nicht, man wird veranlagt. Was werden es denn für Produkte sein?
Viel Glück,
hokusai
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28.10.2010, 14:07
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #6
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Benutzer
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 33
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Zitat:
Zitat von Southcoast
Ich wuerde mein Ding durchziehen und keine schlafenden Hunde wecken !
Macht euch mal locker und seht nicht alles so verklemmt !
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Kann ich nur bestätigen.
Zwischen EU Staaten besteht freier Waren und Dienstleistungsverkehr.
Bist Du in Spanien gemeldet, hast Du mit Deutschland nichts zu tun.
WOOO ist Denn Dein Internetschop?
Tja im Internet, und das liegt nicht in Deutschland.
Mach Euch mal locker. Genau so ist das.
In Spanien zahlt fast keiner Steuern und man stellt sich halt dumm oder hat eben nix umgesetzt. So kenn ichs von Mallorca und das gehört ja meines Wissens zu Spanien. Stimmt doch, oder?
Wenn Du eine NIF Nummer hast kannst Du außer Gynäkologe alles machen was Du willst oder kannst. Ausbildung: nicht erforderlich.
Vergiss mal den Amtschimmel vorm Reichstagsgebäude und mach einfach.
PS: Kannst ja oben recht in der Ecke eine Spanische Flagge einbinden und schon ist es ein "spanischer Internetshop"
Die ".de" Domaine ist nicht relevant, stellt nur die bevorzugte Sprache da. oder Melde eine ".com" Domain an so wie ich und fertig.
Geändert von Addur (28.10.2010 um 14:11 Uhr)
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28.10.2010, 14:16
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #7
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Benutzer
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 33
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Zitat:
Zitat von malo2000
Hallo,
ich arbeite in Spanien und bin dementsprechend hier über die seguridad social versichert.
....
Ich hätte nun folgende Fragen:
1) Darf ich bei einer Haupttätigkeit in Spanien, in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
2) Wenn dies geht, könnte ich weiterhin bei der seguridad social versichert sein, oder bräuchte ich zusätzlich eine deutsche Krankenversicherung?
3) Und müsste ich dann in beiden Ländern eine Steuererklärung machen?
Vielen Dank schon im Voraus für mögliche Antworten
Matthias
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1. Darfst Du, wärst aber dumm das zu tun.
2. brauchst Du nicht
3. Musst Du nicht. Du bist versteuert wo Du wohnst und sonst nirgends.
Was meinst Du warum VW und Opel in Jugoslawien produzieren, weil dort die Steuern nur 1/6 von denen in D betragen.
Die wären ja bekloppt sich in D auch noch versteuern zu lassen.
Dann könnten sie ja auch hier weiter machen wo die arbeitslosen Fachkräfte rum lungern.
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28.10.2010, 14:36
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #8
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Gesperrt
Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 5.436
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Gewinne werden dort versteuert, wo sie anfallen!
Wenn Du in Hamburg einen Feinkostenladen hast, Dein Wohnsitz aber in Spanien liegt, so sind die Steuern für Deinen Feinkostenladen in Deutschland zu entrichten.
Jetzt sage mir einer, dass das nicht korrekt sei
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28.10.2010, 14:40
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #9
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Benutzer
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 33
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Zitat:
Zitat von Maruja
Gewinne werden dort versteuert, wo sie anfallen!
Wenn Du in Hamburg einen Feinkostenladen hast, Dein Wohnsitz aber in Spanien liegt, so sind die Steuern für Deinen Feinkostenladen in Deutschland zu entrichten.
Jetzt sage mir einer, dass das nicht korrekt sei 
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Ein Internetshop liegt nicht in Deutschland, der ist da wo man wohnt. (bzw. was man ins Impressum schreibt)
Kannst Du mir die "Anschrift" vom Internet sagen?
Land, Stadt, Strasse, Hausnummer... ????
Geändert von Addur (28.10.2010 um 14:57 Uhr)
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28.10.2010, 15:10
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wohnhaft in Spanien, Gewerbe in Deutschland? Beitrag #10
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.10.2010
Ort: Rhein-Main & Andalusien, Costa Tropical
Beiträge: 667
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Zitat:
Zitat von Maruja
Gewinne werden dort versteuert, wo sie anfallen!
Wenn Du in Hamburg einen Feinkostenladen hast, Dein Wohnsitz aber in Spanien liegt, so sind die Steuern für Deinen Feinkostenladen in Deutschland zu entrichten.
Jetzt sage mir einer, dass das nicht korrekt sei 
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Nee, das ist nicht korrekt. In D wie auch in ES zählen die sogenannten Welteinkünfte. Wenn Du durch deinen Laden in Hamburg Gewinne einfährst ohne selbst dort zu sein, so musst du diese in ES versteuern, bzw dort wo dein sogenannter Lebensmittelpunkt ist. Es gibt da die sogenannte 183-Tageregelung, die Familie etc als Kriterien, ein hochkomplexes Thema wlelches nur im Einzelfall geklärt werden kann. Siehe Boris Becker, Steffi Graf etc.
@addur:
das mit dem Internetshop ist ja völliger Quatsch. Erstens gibt es das Impressum welches gerade in D zwingend ist und falls es irgendein Shop a la .net , .tv oder sowas ist kann jedermann den Registrant im Whois abfragen. Am allereinfachsten jedoch gehts übers Konto welches ja gerade bei einem Internetshop zwingend erforderlich ist.
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