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Alt 16.06.2009, 22:28   Urteil gegen Ryanair Beitrag #1
Johanna
Erfahrener Benutzer
 
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Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 3.983
Standard Urteil gegen Ryanair

Hallo,

einige hier fliegen ab und an mit Ryanair von und nach Spanien. Das las ich heute im Netz:


Ryanair muss kostenlose Zahlmöglichkeit im Internet anbieten


Das Bezahlen einer Internetbuchung beim Billigflieger Ryanair muss kostenlos möglich sein.

Hier der gesamte Artikel:

Gerichtsurteil

Saludos
Claudia
Johanna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 05:59   Urteil gegen Ryanair Beitrag #2
Tibi
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tibi
 
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: in den Bergen, Nähe Alicante
Beiträge: 3.946
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Hallo,

hier http://www.welt.de/reise/article3935510 ... osten.html
sind noch ein paar mehr Infos.

Mir fiel beim Lesen des Artikels der Zusammenhang zwischen Ryanair-Buchungsgebühren und Visa Electron auf. Wenn jemand sehr regelmäßig mit denen fliegt, rechnet sich ganz sicher die jährliche Kartengebühr Kein Wunder, das dann inzwischen um die 20% diese Visa-Karte benutzen

Der Ärger war eindeutig die Werbekampagne mit Königin Sofia einkalkuliert.
http://www.welt.de/vermischtes/article3 ... SofIa.html

Wenn schon eine Königin mit Ryanair fliegt, musste die Fluggesellschaft das einfach ausnutzen.

Übrigens funktioniert das Einchecken mit dem Online-Ticket für Flugreisende ohne Gepäck super. Man kann direkt zur Zollkontrolle gehen ohne vorher am Check-In-Schalter angestanden zu haben.
http://www.welt.de/reise/article3731575 ... ucken.html


Gruß Ruth
Tibi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 07:37   Urteil gegen Ryanair Beitrag #3
Gata
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.12.2007
Beiträge: 3.580
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Hallo,
beim Einchecken bekommt man doch eine Bordkarte mit Sitzplatz, wer gibt einem die denn, wenn man sofort zur die Kontrolle geht?
Und noch zur Onlinegebühr von Rhyanair: nimmt Airberlin nicht inzwischen auch Onlinegebühren? Das muss ich jetzt mal nachschauen.
Und das die Königin diesen Verein unterstützt, statt eine spanische Gesellschaft zu nehmen, finde ich auch ziemlich unüberlegt und dumm. Auf die paar Piepen kann es doch nicht ankommen! Ich hätte das an ihrer Stelle nie gemacht. Sie hat wohl schlechte Berater. [-o<

Gata
Gata ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 09:10   Urteil gegen Ryanair Beitrag #4
Seahorse
Erfahrener Benutzer
 
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Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 1.244
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Zitat:
Zitat von Gata
Und noch zur Onlinegebühr von Rhyanair: nimmt Airberlin nicht inzwischen auch Onlinegebühren? Das muss ich jetzt mal nachschauen.

Gata
Bei AB gibt es eine Servicecharge von 15,-€.
Bei der Buchung im Internet wird eine Service Charge in Höhe von 15 EUR pro Person und Buchung erhoben, die sich bei Zahlung per Lastschrift auf 10 EUR ermäßigt. Bei der Flugbuchung am Airport-Schalter und bei der telefonischen Flugbuchung über unser Service-Center fällt eine Service Charge von 25 EUR pro Person und Buchung an, die sich bei Zahlung per Lastschrift auf 20 EUR ermäßigt. Diese Gebühr entfällt für Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Bei besonderen Angebotspreisen und auf innerbalearischen Flügen fällt keine Service Charge an.AB
Sie hatten auch mal eine Kartengebühr von ca. 6,-€...diese gibt es aber nicht mehr.
Seahorse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 10:49   Urteil gegen Ryanair Beitrag #5
Tibi
Erfahrener Benutzer
 
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Registriert seit: 01.10.2007
Ort: in den Bergen, Nähe Alicante
Beiträge: 3.946
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Zitat:
Zitat von Gata
Hallo,
beim Einchecken bekommt man doch eine Bordkarte mit Sitzplatz, wer gibt einem die denn, wenn man sofort zur die Kontrolle geht?
Bei Ryanair kannst du dich auf jeden freien Platz setzen.

Und noch zur Onlinegebühr von Rhyanair: nimmt Airberlin nicht inzwischen auch Onlinegebühren? Das muss ich jetzt mal nachschauen.
Ja, aber die soll angeblich nicht berechnet werden, wenn man über das "fti-portal" bucht.

Und das die Königin diesen Verein unterstützt, statt eine spanische Gesellschaft zu nehmen, finde ich auch ziemlich unüberlegt und dumm. Auf die paar Piepen kann es doch nicht ankommen! Ich hätte das an ihrer Stelle nie gemacht. Sie hat wohl schlechte Berater. [-o<
Ryanair ist kein Verein, sondern eine Fluggesellschaft wie jede andere auch. Und wenn der Flieger gerade für sie passend war, warum nicht ? Sie hat sich sicherlich sehr spontan dazu entschlossen, nach London zu fliegen.
Gata
Gruß Ruth
Tibi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 13:20   Urteil gegen Ryanair Beitrag #6
Seahorse
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Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 1.244
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Zitat:
Zitat von Tibi
Zitat:
Zitat von Gata

Und noch zur Onlinegebühr von Rhyanair: nimmt Airberlin nicht inzwischen auch Onlinegebühren? Das muss ich jetzt mal nachschauen.
Ja, aber die soll angeblich nicht berechnet werden, wenn man über das "fti-portal" bucht.
Gruß Ruth
Ist die Service Charge von Air Berlin was anderes als die Onlinegebühr ? Habe doch in meinen Beitrag ein Auszug von AB mit Verlinkung dorthin. Du schreibst es soll angeblich nicht berechnet werden. Was ist das fti-Portal? Ich kenne die FTI Touristik und da kann man ohne diese Gebühr buchen?
Seahorse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 18:00   Urteil gegen Ryanair Beitrag #7
Tibi
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Ort: in den Bergen, Nähe Alicante
Beiträge: 3.946
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Ja klar, meinte auch FTI Touristik.
Freunde hatten ihre Air Berlin Flüge hierher darüber gebucht und die Service Charge wurde ihnen nicht berechnet.

Gruß Ruth
Tibi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 18:22   Urteil gegen Ryanair Beitrag #8
Seahorse
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Benutzerbild von Seahorse
 
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 1.244
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Habe das gerade bei FTI Online Linienflug angesehen. Also da fällt aber auch ein Serviceentgeld an, von 20,-€. Es nennt sich da nicht Service Charge sondern Serviceentgeld.
Also ist es mit 15,-€ bei Air Berlin sogar noch günstiger und bei Lastschrift wären es dann 10,-€ nur.
Seahorse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2009, 21:32   Urteil gegen Ryanair Beitrag #9
Tibi
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tibi
 
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: in den Bergen, Nähe Alicante
Beiträge: 3.946
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Gut zu wissen
Dann haben die das seit Dezember auch geändert

Gruß Ruth
Tibi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2009, 07:03   Urteil gegen Ryanair Beitrag #10
Gata
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Registriert seit: 22.12.2007
Beiträge: 3.580
Standard Re: Urteil gegen Ryanair

Aber was hat dies alles mit dem Urteil zu tun:"Das Bezahlen einer Internetbuchung beim Billigflieger Ryanair muss kostenlos möglich sein. "?
Dann haben beide Gesellschaften ( Airberlin und Rhyanair) das noch nicht umgesetzt?
Oder umgehen das Urteil, indem sie es Service oder sonstwie nennen????
Gata ist offline   Mit Zitat antworten
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