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16.06.2009, 22:28
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #1
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 3.983
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Urteil gegen Ryanair
Hallo,
einige hier fliegen ab und an mit Ryanair von und nach Spanien. Das las ich heute im Netz:
Ryanair muss kostenlose Zahlmöglichkeit im Internet anbieten
Das Bezahlen einer Internetbuchung beim Billigflieger Ryanair muss kostenlos möglich sein.
Hier der gesamte Artikel:
Gerichtsurteil
Saludos
Claudia
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17.06.2009, 05:59
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: in den Bergen, Nähe Alicante
Beiträge: 3.946
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Re: Urteil gegen Ryanair
Hallo,
hier http://www.welt.de/reise/article3935510 ... osten.html
sind noch ein paar mehr Infos.
Mir fiel beim Lesen des Artikels der Zusammenhang zwischen Ryanair-Buchungsgebühren und Visa Electron auf. Wenn jemand sehr regelmäßig mit denen fliegt, rechnet sich ganz sicher die jährliche Kartengebühr  Kein Wunder, das dann inzwischen um die 20% diese Visa-Karte benutzen
Der Ärger war eindeutig die Werbekampagne mit Königin Sofia einkalkuliert.
http://www.welt.de/vermischtes/article3 ... SofIa.html
Wenn schon eine Königin mit Ryanair fliegt, musste die Fluggesellschaft das einfach ausnutzen.
Übrigens funktioniert das Einchecken mit dem Online-Ticket für Flugreisende ohne Gepäck super. Man kann direkt zur Zollkontrolle gehen ohne vorher am Check-In-Schalter angestanden zu haben.
http://www.welt.de/reise/article3731575 ... ucken.html
Gruß Ruth
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17.06.2009, 07:37
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #3
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.12.2007
Beiträge: 3.580
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Re: Urteil gegen Ryanair
Hallo,
beim Einchecken bekommt man doch eine Bordkarte mit Sitzplatz, wer gibt einem die denn, wenn man sofort zur die Kontrolle geht?
Und noch zur Onlinegebühr von Rhyanair: nimmt Airberlin nicht inzwischen auch Onlinegebühren? Das muss ich jetzt mal nachschauen.
Und das die Königin diesen Verein unterstützt, statt eine spanische Gesellschaft zu nehmen, finde ich auch ziemlich unüberlegt und dumm. Auf die paar Piepen kann es doch nicht ankommen! Ich hätte das an ihrer Stelle nie gemacht. Sie hat wohl schlechte Berater. [-o<
Gata
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17.06.2009, 09:10
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #4
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 1.244
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Re: Urteil gegen Ryanair
Zitat:
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Zitat von Gata
Und noch zur Onlinegebühr von Rhyanair: nimmt Airberlin nicht inzwischen auch Onlinegebühren? Das muss ich jetzt mal nachschauen.
Gata
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Bei AB gibt es eine Servicecharge von 15,-€.
Bei der Buchung im Internet wird eine Service Charge in Höhe von 15 EUR pro Person und Buchung erhoben, die sich bei Zahlung per Lastschrift auf 10 EUR ermäßigt. Bei der Flugbuchung am Airport-Schalter und bei der telefonischen Flugbuchung über unser Service-Center fällt eine Service Charge von 25 EUR pro Person und Buchung an, die sich bei Zahlung per Lastschrift auf 20 EUR ermäßigt. Diese Gebühr entfällt für Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr. Bei besonderen Angebotspreisen und auf innerbalearischen Flügen fällt keine Service Charge an.AB
Sie hatten auch mal eine Kartengebühr von ca. 6,-€...diese gibt es aber nicht mehr.
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17.06.2009, 10:49
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #5
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: in den Bergen, Nähe Alicante
Beiträge: 3.946
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Re: Urteil gegen Ryanair
Zitat:
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Zitat von Gata
Hallo,
beim Einchecken bekommt man doch eine Bordkarte mit Sitzplatz, wer gibt einem die denn, wenn man sofort zur die Kontrolle geht?
Bei Ryanair kannst du dich auf jeden freien Platz setzen.
Und noch zur Onlinegebühr von Rhyanair: nimmt Airberlin nicht inzwischen auch Onlinegebühren? Das muss ich jetzt mal nachschauen.
Ja, aber die soll angeblich nicht berechnet werden, wenn man über das "fti-portal" bucht.
Und das die Königin diesen Verein unterstützt, statt eine spanische Gesellschaft zu nehmen, finde ich auch ziemlich unüberlegt und dumm. Auf die paar Piepen kann es doch nicht ankommen! Ich hätte das an ihrer Stelle nie gemacht. Sie hat wohl schlechte Berater. [-o<
Ryanair ist kein Verein, sondern eine Fluggesellschaft wie jede andere auch. Und wenn der Flieger gerade für sie passend war, warum nicht ? Sie hat sich sicherlich sehr spontan dazu entschlossen, nach London zu fliegen.
Gata
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Gruß Ruth
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17.06.2009, 13:20
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #6
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 1.244
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Re: Urteil gegen Ryanair
Zitat:
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Zitat von Tibi
Zitat:
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Zitat von Gata
Und noch zur Onlinegebühr von Rhyanair: nimmt Airberlin nicht inzwischen auch Onlinegebühren? Das muss ich jetzt mal nachschauen.
Ja, aber die soll angeblich nicht berechnet werden, wenn man über das "fti-portal" bucht.
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Gruß Ruth
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Ist die Service Charge von Air Berlin was anderes als die Onlinegebühr ? Habe doch in meinen Beitrag ein Auszug von AB mit Verlinkung dorthin. Du schreibst es soll angeblich nicht berechnet werden. Was ist das fti-Portal? Ich kenne die FTI Touristik und da kann man ohne diese Gebühr buchen?
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17.06.2009, 18:00
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #7
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: in den Bergen, Nähe Alicante
Beiträge: 3.946
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Re: Urteil gegen Ryanair
Ja klar, meinte auch FTI Touristik.
Freunde hatten ihre Air Berlin Flüge hierher darüber gebucht und die Service Charge wurde ihnen nicht berechnet.
Gruß Ruth
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17.06.2009, 18:22
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #8
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.05.2007
Beiträge: 1.244
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Re: Urteil gegen Ryanair
Habe das gerade bei FTI Online Linienflug angesehen. Also da fällt aber auch ein Serviceentgeld an, von 20,-€. Es nennt sich da nicht Service Charge sondern Serviceentgeld.
Also ist es mit 15,-€ bei Air Berlin sogar noch günstiger und bei Lastschrift wären es dann 10,-€ nur.
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17.06.2009, 21:32
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #9
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 01.10.2007
Ort: in den Bergen, Nähe Alicante
Beiträge: 3.946
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Re: Urteil gegen Ryanair
Gut zu wissen 
Dann haben die das seit Dezember auch geändert
Gruß Ruth
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18.06.2009, 07:03
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Urteil gegen Ryanair Beitrag #10
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.12.2007
Beiträge: 3.580
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Re: Urteil gegen Ryanair
Aber was hat dies alles mit dem Urteil zu tun:"Das Bezahlen einer Internetbuchung beim Billigflieger Ryanair muss kostenlos möglich sein. "?
Dann haben beide Gesellschaften ( Airberlin und Rhyanair) das noch nicht umgesetzt?
Oder umgehen das Urteil, indem sie es Service oder sonstwie nennen????
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