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Auswandern, Leben und Arbeiten in Spanien

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Alt 12.04.2010, 12:47   Umzugsgut - KFZ Beitrag #1
Gunther
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Gunther
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 129
Standard Umzugsgut - KFZ

Hallo,
ich habe da eine Frage an die Spezialisten.
Die einfachste Möglichkeit seine KFZ´s in Spanien zu registrieren, anzumelden, soll sein, wenn man diese als Umzugsgut angibt.
Wenn ich jetzt aber mehrere z. B. Motorräder besitze, welche ich gerne nach Spanien mitnehmen möchte, diese aber nicht sofort in Spanien anmelden, zulassen will.
Kann ich auch sagen, dieses Motorrad war 2010 als Umzugsgut angegeben, und kann auch jetzt z.B. nach 5 Jahren eine einfachere Anmeldung, Zulassung beantragen ?
Habe die Suchfunktion benutzt, Ergebnis war aber besch...eiden !

Gruß Gunther
Gunther ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2010, 13:28   Umzugsgut - KFZ Beitrag #2
Gast4179
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 11
Standard Re: Umzugsgut - KFZ

Als Umzugsgut kannst du es sowieso nur zeitnah geltend machen.

Du musst Deine deutsche Abmeldung vorlegen und Deine spanische Anmeldung.

Wegen der anderen Fahrzeuge frag mal einen Gestor, die geben Dir auch unentgeltlich eine Auskunft.
Gast4179 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2010, 19:45   Umzugsgut - KFZ Beitrag #3
Gato
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Gato
 
Registriert seit: 23.06.2007
Ort: Moròn de la Frontera, Andalucia
Beiträge: 1.595
Standard Re: Umzugsgut - KFZ

Hola!

Dein Fahrzeug als Umzugsgut beim spanischen Finanzamt zu deklarieren, funktioniert nur 30 Tage lang ab Anmeldung beim Ayuntamiento.

Danach ist die Frist abgelaufen, und es gibt keine Möglichkeit das anders zu handhaben, das Finanzamt ist da erbarmungslos.

Nach Verstreichen der 30 Tagefrist wird bei der Ummeldung die entsprechende Ummeldesteuer fällig, und es kann dir leicht passieren, dass das Fahrzeug schwer oder gar nicht zu homologieren ist. Vor allem wenn es nicht in Originalzustand ist, z.B. durch Umbauten zum Wohnmobil, Höherlegungen, Tieferlegungen, Auflastung, andere Reifen/Felgengrösse, nachträglich getönte Scheiben, Umlackierung auf eine andere Farbe etc... ist kein Witz.

Als diesen Ärger kannst du dir sparen, wenn du innerhalb der 30 Tagefrist bleibst, da greifen nämñlich andere Zulassungsbestimmungen, und das Fahgrzeug wird so wie es ist Überschrieben/homologiert.


Eine Abmeldung aus Deutschland brauchst du hier in Spanien nicht. Die Spanier interessiert es nicht, ob du noch 20 andere Wohnsitze auf dem Globus besitzt. Und so soll es ja eigentlich auch sein.

Gruss und Glück


Zitat:
hallo mastino, ist doch immer wieder faszinierend, wie vom Bürger Perfektion gefordert wird, die der Staat nicht im entferntesten zu liefen in der Lage ist.
Yepp.

Immer wieder aufs Neue faszinierend.....
Gato ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2010, 19:49   Umzugsgut - KFZ Beitrag #4
Gast4179
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 11
Standard Re: Umzugsgut - KFZ

hallo mastino, ist doch immer wieder faszinierend, wie vom Bürger Perfektion gefordert wird, die der Staat nicht im entferntesten zu liefen in der Lage ist.
Gast4179 ist offline   Mit Zitat antworten
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