Hola!
Dein Fahrzeug als Umzugsgut beim spanischen Finanzamt zu deklarieren, funktioniert nur 30 Tage lang ab Anmeldung beim Ayuntamiento.
Danach ist die Frist abgelaufen, und es gibt keine Möglichkeit das anders zu handhaben, das Finanzamt ist da erbarmungslos.
Nach Verstreichen der 30 Tagefrist wird bei der Ummeldung die entsprechende Ummeldesteuer fällig, und es kann dir leicht passieren, dass das Fahrzeug schwer oder gar nicht zu homologieren ist. Vor allem wenn es nicht in Originalzustand ist, z.B. durch Umbauten zum Wohnmobil, Höherlegungen, Tieferlegungen, Auflastung, andere Reifen/Felgengrösse, nachträglich getönte Scheiben, Umlackierung auf eine andere Farbe etc... ist kein Witz.
Als diesen Ärger kannst du dir sparen, wenn du innerhalb der 30 Tagefrist bleibst, da greifen nämñlich andere Zulassungsbestimmungen, und das Fahgrzeug wird so wie es ist Überschrieben/homologiert.
Eine Abmeldung aus Deutschland brauchst du hier in Spanien nicht. Die Spanier interessiert es nicht, ob du noch 20 andere Wohnsitze auf dem Globus besitzt. Und so soll es ja eigentlich auch sein.
Gruss und Glück
Zitat:
hallo mastino, ist doch immer wieder faszinierend, wie vom Bürger Perfektion gefordert wird, die der Staat nicht im entferntesten zu liefen in der Lage ist.
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Yepp.
Immer wieder aufs Neue faszinierend.....