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Auswandern, Leben und Arbeiten in Spanien

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Alt 03.02.2010, 19:06   Recht auf Versicherung in der Seguridad Social Beitrag #1
Lloreter
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Lloreter
 
Registriert seit: 18.02.2007
Ort: Lloret de Mar
Beiträge: 194
Standard Recht auf Versicherung in der Seguridad Social

Ich denke, das meine lieben Spezialisten hier wieder mal weiterhelfen können.

Fakt ist:
Meine Frau hat in E nie gearbeitet, war die letzten 6 Jahre bei mir familienversichert. Nun ist sie Rentnerin und auch ich bin Erwerbsunfähigkeitsrentner.
Die deutsche KV nimmt meine Frau nicht mehr auf, mit der Seg.Soc. sind wir noch am kämpfen.
Nun gibt es zwei Sachen, deren Gestzestext ich noch suche:
Zum einen sagt das spanische Recht, das jeder, aber auch wirklich jeder der in Spanien resident ist, ein Recht auf Krankenversicherung hat.

Und im Notfall kann auch jeder Renter als freiwilliges Mitglied in die SS eintreten.
Wer kann mir dazu Infos geben.
Wenn euch noch Infos fehlen, einfach fragen.
Danke und Gruß
Uwe
Lloreter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2010, 09:54   Recht auf Versicherung in der Seguridad Social Beitrag #2
mvromagno
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von mvromagno
 
Registriert seit: 13.06.2006
Ort: Vedat de Torrent, Cd. Valencia
Beiträge: 454
Standard Re: Recht auf Versicherung in der Seguridad Social

Zitat:
Zitat von Lloreter
Ich denke, das meine lieben Spezialisten hier wieder mal weiterhelfen können.

....

Wer kann mir dazu Infos geben.
Wenn euch noch Infos fehlen, einfach fragen.
Danke und Gruß
Uwe
Hallo Uwe,

hier einige Rechtsgrundlagen zur Seguridad Social

http://www.seg-social.es/Internet_1/...1=1001&C2=2001

Gruss
Manfred
mvromagno ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2010, 12:29   Recht auf Versicherung in der Seguridad Social Beitrag #3
Lloreter
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Lloreter
 
Registriert seit: 18.02.2007
Ort: Lloret de Mar
Beiträge: 194
Standard Re: Recht auf Versicherung in der Seguridad Social

Hallo Manfred,

danke für deine Antwort.
In denRechtsgrundlagen hatte ich schon mal gewühlt. In der spanischen Verfassung steht, das JEDER ein Recht auf Krankenversicherung hat.
Und das steht dort ohne wenn und aber.
Jetzt bekommen wir zu hören, das gilt nur, wenn man in E gearbeitet hat. Dann müsste das ja wohl dabei stehen.
Aber in einem anderen Gesetz steht das auch nochmal, das jeder in Spanien residente ein Recht auf KV hat, ob er nu eingezahlt hat oder nicht. Und ich selber kenne Spanien auch nur so sozial den Rentnern gegenüber. Dieses 2. Gesetz habe ich aber noch nicht gefunden. Ich weiss nicht, welches es ist.
Nun will ja die SS wohlwollend prüfen, und dann entscheiden, ob sie meine Frau dann doch über mich wieder familienversichern. Aber telefonier mal mit einem Spanier in einem so komplizierten Bereich wie versicherungsrecht, wenn dieser immer wieder in seine gewohnte Redegeschwindigkeit verfällt. Sehr schwierig.
Kannste vielleicht auch noch mal googeln, ob du noch was anderes findest? Fände ich echt toll von dir!

Gruß
Uwe
Lloreter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2010, 01:47   Recht auf Versicherung in der Seguridad Social Beitrag #4
regenbogenhexe
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von regenbogenhexe
 
Registriert seit: 30.03.2008
Ort: andalusien
Beiträge: 1.271
Standard Re: Recht auf Versicherung in der Seguridad Social

ich bin rentnerin, hab mir von den aok eine e 121 schicken lassen und das bei der seguridad sozial abgegeben, nach kurzer zeit bekam ich meine tarjeta, doer sind sogar meine medikamente programmiert,das ich nicht dauermd zum arzt muss, wieso sollte das bei deiner frau nicht funktionieren?
regenbogenhexe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2010, 11:18   Recht auf Versicherung in der Seguridad Social Beitrag #5
Lloreter
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Lloreter
 
Registriert seit: 18.02.2007
Ort: Lloret de Mar
Beiträge: 194
Standard Re: Recht auf Versicherung in der Seguridad Social

Hallo Regenbogenhexe,
bei uns war das Problem etwas komplexer. Mein Frau war lange Jahre nicht mehr in D versichert. In Spanien dann erst privat, weil wir Anfangs noch Selbständig waren. Dann habe ich bei einer spanischen Firma als Angestellter angefangen war somit in der Seg.Soc. pflichtversichert und meine Frau familien-mitversichert.
Jetzt sind wir beide Rentner, und wegen der langen Zeit weigern sich AOK sowie auch die KKH, was die letzte deutsche Versicherung war, das Form. E-121 zu schicken. Sie wären nicht zuständig, das muss die Seg.Soc. machen.
Nach den rechtlichen Grundlagen haben die deutschen Versicherer sogar recht.
Aber auf dem Kulanzwege hat sich die spanische Versicherung bereit erklärt, die Familienmitversicherung für meine Frau wieder aufzunehmen, so das sie jetzt ihre Tarjeta Sanitaria Medic. gratuita hat. Also die Rentnerkarte.
Ich glaube solch eine Großzügigkeit wird man bei einer deutschen Versicherung nicht erleben. Einen Rentner krankenversichern ist in der Regel ja auch eine nicht billige Angelegenheit.
Also haben wir dieses Problem zum Glück auch wieder gemeistert.

Danke für deine Antwort und einen schönen Tag noch.
Gruss aus Lloret

Uwe
Lloreter ist offline   Mit Zitat antworten
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