In den Medien liest man immer wieder, dass man mit dem Autoführerschein Klasse B in Spanien auch 125er Roller fahren darf.
Ich denke aber, dass das nur für Leute zutrifft, die einen SPANISCHEN Führerschein der Klasse B haben. Als Inhaber eines DEUTSCHEN Führerscheins der Klasse B wird man wohl auch in Spanien keinen 125er Roller fahren dürfen (ausser der deutsche Lappen mit Klasse 3 ist vor dem 01.04.1980 ausgestellt)?
Ich hoffe, dass es hier ein paar Sachverständige gibt ..
Die Motorradverleih-Buden auf den Kanaren würden einem wohl auch mit einer Mofa -Prüfbescheinigung eine Harley-Davidson vermieten. Wobei es einem Spanier klar sein müsste, dass eine "Prüfbescheinigung zum Fahren einer Erniedrigung" nichts gescheites sein kann

.
Kann man sich vielleicht auf der spanischen Führerscheinstelle eine entsprechende (für Spanien geltende) Zusatzbescheinigung oder sowas ausstellen lassen, wenn man einen deutschen Führerschein der Klasse B hat ? Die deutsche Fahrerlaubnis erlaubt einem ja zunächst einmal nichts in Hinblick auf 125er. Ich denke nicht, dass es für Urlauber eine automatische vom Himmel fallende Erweiterung der Klasse B der deutschen Fahrerlaubnis in Spanien gibt (hinsichtlich 125er). Ich glaube die Spanier realisieren diese (nur national gültige) Erweiterung der Klasse B mit einer nationalen Zusatzziffer im Feld 12 ihres spanischen Kartenführerscheins. Den Führerschein komplett umschreiben zu lassen geht wegen der Wohnsitzregelung und auch wegen des Aufwands wohl nicht