08. Dezember 2008
Tipp24 AG stellt Online-Werbung 2009 weitgehend ein
- Grund ist eine Regelung des Glücksspiel-Staatsvertrages – Spielsucht-prävention wird vorgeschoben
- Folgen des Glückspielstaatsvertrages bedrohen 170 Arbeitsplätze in Hamburg
Zum 1. Januar 2009 wird die Tipp24 AG ihre Online-Werbung für die Vermittlung von staatlichen Lotterien in Deutschland weitgehend einstellen. Grund dafür ist eine Regelung des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages, die jegliche Werbung im Internet für Lotterien untersagt. Dieses Verbot wird mit Spielsuchtprävention begründet. Studien, die den von Tipp24 vermittelten Lotterien - beispielsweise Lotto 6 aus 49, ARD-Fernsehlotterie und SKL - eine besondere Suchtgefährdung nachweisen, gibt es allerdings nicht.
Die Tipp24 AG wird weiter juristisch gegen diese Verbote vorgehen. Aus diesem Grund wird sie die Kooperationen mit einigen wenigen Partnern aufrecht erhalten bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage in den bereits laufenden Verfahren. Dies wird hauptsächlich in Berlin stattfinden, da das dortige Verwaltungsgericht den Glücksspielstaatsvertrag in einem ersten Hauptsacheverfahren für EU-rechtswidrig und damit in weiten Teilen für nichtig befunden hat.
Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 AG, stellt dazu fest: „Es ist sehr bedauerlich, dass die Politik auch in Zeiten der aktuellen Wirtschaftskrise an Symbolpolitik festhält, die nicht nur die direkt betroffenen Firmen wie Tipp24 massiv behindert, sondern erhebliche Nebeneffekte hat. So werden zum Beispiel der Internet-Werbewirtschaft, die ihre Prognosen für 2009 aufgrund der nachlassenden Konjunktur vor kurzem deutlich reduzieren musste, auf einen Schlag mehrere Millionen Euro entzogen.“
Zitat:
Hallo,
auch da wird es keine Werbung geben und das Gesetz ist ab 1.1. in Kraft.
Gruß galicia1
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