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23.08.2010, 10:45
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Immobilienverkauf - Geld zurück Beitrag #1
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 2
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Immobilienverkauf - Geld zurück
Hallo,
ich habe 2000 meine Immobilie auf Mallorca verkauft.
Nun war die Tage ein Bericht im Mallorca Magazin, dass damals
der spanische Fiskus zu viel Gewinn-Steuer einkassiert hat.
Statt 15% waren es 35%.
Ist Jemand hier auch davon betroffen?
Und wenn, an wen habt ihr euch gewandt?
Danke und viele Grüße
igad
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23.08.2010, 13:41
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Immobilienverkauf - Geld zurück Beitrag #2
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Gesperrt
Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 5.436
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Oh, die alte Geschichte. Schau doch bitte mal in Deine Unterlagen! Niemand hat wirklich 35 % bezahlt. Es wurde damals vom Finanzamt eine Summe von 5 % auf den VK eingefordert und damit war alles erledigt.
Außerdem sind in Spanien nach 4 Jahren alle Steuerschulden verjährt - aber auch alle Steuerrückforderungen.
Nicht irre machen lassen, es gibt kein Geld zurück.
Sorry, aber das ist die Wahrheit!
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24.08.2010, 07:22
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Immobilienverkauf - Geld zurück Beitrag #3
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 2
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Hallo Maruja,
danke für deine Antwort.
Kannst du mir das bitte mit Infos belegen?
Ein Schreiben mit diesen 5% habe ich gefunden.
Gestern rief ich 2 deutsche, aber in Spanien ansässige Anwälte an,
um mich zu informieren.
Komischerweise wußten die von nichts, obwohl diese in einem Artikel
im Mallorca Magazin erwähnt wurden, weil gerade SIE darauf hinwiesen, dass es eventuell eine Steuer-Rückzahlung gäbe.
Das machte mich schon etwas stutzig.
Worum geht es hierbei?
Haben die in Spanien ansässigen Steuerberater und Kanzleien zu wenig
Mandanten?
Weil auch daran wären diese beteiligt gewesen.
Viele Grüße
igad
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24.08.2010, 09:13
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Immobilienverkauf - Geld zurück Beitrag #4
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Gesperrt
Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 5.436
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Guten Morgen, igdad!
Also das war früher so: wenn man als Nicht-Residenter ein Haus verkaufte, so musste man lt. damaligen Gesetz 35 % des GEWINNS an das Finanzamt abführen. In der Realität wurden aber 5 % vom VERKAUFSPREIS pauschal vom Fiskus eingezogen. (Diese Summen änderten sich später auf 4 und inzwischen glaube ich auf 2,5 %, aber das spielt hier keine Rolle).
Wenn man nun meinte, man habe am Verkauf keinen zu versteuernden Gewinn gemacht, konnte man einen Antrag an das Finanzamt auf Rückerstattung der 5 % stellen. Dann wurde dort jedoch genau geprüft: Einkaufspreis des Hauses zuzüglich aller nachweisbaren Ausgaben für Renovierung (nur mit Steuernummer der Baufirma etc.) wurde des Verkaufspreis gegenübergestellt und auf diese Differenz dann die 35 % berechnet. Meist kam man dann schlechter weg, als bei den 5 % die auf die Verkaufssumme erhoben wurden.
Da damals aber von den Spaniern nicht 35 sondern nur 15 (?)% Steuern auf den Gewinn erhoben wurden, hat jetzt irgendjemand geklagt und gewonnen. Allerdings kommt das Urteil genau ein Jahr vor Ablauf der letztmaligen Steuer in der genannten Höhe, also 2006. Ab 2007 wurden die Steuersätze eh geändert. Also hat man, sofern man im Jahr 2006 (und nur dann) verkaufte, das Recht, bis Ende 2010 die angeblich zuviel bezahlten Steuern zurück zu verlangen. Das ist der größte Schwachsinn überhaupt. Erstens - wie oben schon beschrieben - hat kein Mensch 35 % bezahlt und zweitens würden die Rechtsanwaltskosten die ggf. kleine Steuerrückzahlung die ich aus den gezahlten 5 % ergeben, total auffressen.
Wie war das noch mit dem Schildbürgerstreich?
Ich glaube, ein paar Anwältskanzleien wollen die damaligen Hausverkäufer animieren, doch mal durchrechnen zu lassen (gegen Honorar natürlich), ob sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben. Natürlich kommt nie etwas dabei heraus, aber die Anwälte hätten gut zu tun.
Ich hoffe, ich konnte das verständlich rüberbringen.
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09.09.2010, 15:27
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Immobilienverkauf - Geld zurück Beitrag #5
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 09.08.2010
Beiträge: 5
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Hallo Igad, hallo Maruja,
die Verjährung ist durch die Sentencia (den Urteilsspruch) ausgesetzt worden, d.h. man kann noch bis zum 18.11.2010 seine Ansprüche geltend machen, auch wenn man vor September 2006 verkauft hat. Und es gibt schon einige die gutes Geld zurückbekommen haben. Ich kenne selber eine Kanzlei in Valencia, die sich darauf spezialisiert hat und die nimmt auch nur im Erfolgsfall Geld, man muss also nichts vorschiessen. Ich wundere mich immer, warum viele Leute immer so negativ gegenüber einer Sache eigestellt sind.
In diesem Fall kann man sagen: "versuchen kostet nichts"
Viele Grüße
Arno
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09.09.2010, 17:55
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Immobilienverkauf - Geld zurück Beitrag #6
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Gesperrt
Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 5.436
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Dann hätte derjenige, der das Urteil ins Forum gestellt hat nicht vergessen sollen mitzuteilen, dass gleichzeitig die 4-jährige Verjährungsfrist aufgehoben worden ist.
Wenn man Halbheiten ins Internet stellt, kann man keine ganzen Antworten bekommen.
Außerdem wäre ich trotzdem nicht zu euphorisch. Wie gesagt, es wurden nicht 35 % vom Gewinn sondern 5 % vom VK einbehalten. Erst rechnen, dann einen Anwalt einschalten.
Wenn ein Anwaltsbüro diese Kontrollrechnung kostenlos übernimmt, gehört es geadelt!
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09.09.2010, 22:28
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Immobilienverkauf - Geld zurück Beitrag #7
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.12.2004
Ort: Alicante
Beiträge: 889
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Zitat:
Zitat von Arno_bcn
Hallo Igad, hallo Maruja,
die Verjährung ist durch die Sentencia (den Urteilsspruch) ausgesetzt worden, d.h. man kann noch bis zum 18.11.2010 seine Ansprüche geltend machen, auch wenn man vor September 2006 verkauft hat. Und es gibt schon einige die gutes Geld zurückbekommen haben. Ich kenne selber eine Kanzlei in Valencia, die sich darauf spezialisiert hat und die nimmt auch nur im Erfolgsfall Geld, man muss also nichts vorschiessen. Ich wundere mich immer, warum viele Leute immer so negativ gegenüber einer Sache eigestellt sind.
In diesem Fall kann man sagen: "versuchen kostet nichts"
Viele Grüße
Arno
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Ganz einfach Arno, weil hier Theorie und Praxis zwei völlig verschiedene Dinge waren.
In der Theorie hätten die ausländischen Hausverkäufer ohne Residencia maximal 35% Steuer bezahlen müssen. Wobei auch das relativ war, denn diese Steuer verringerte sich in Funktion mit der Zahl der Jahre die sie die Immobilie im Eigentum hatten.
Hatten diese Ausländer das Haus mehr als 20 Jahre in Eigentum (später sogar nur 12 Jahre) , wurden nicht einmal die 5% einbehalten, sondern es waren gar keine Steuern fällig.
In der Regel wurden beim Hausverkauf, wenn der verkaufende Eigentümer Ausländer ohne Residencia war, 5% der Kaufsumme, d.h. des Escriturawertes (der in der Regel deutlich niedriger als die reale Kaufsumme ist) einbehalten. Seit ungefähr 5 Jahren sogar nur noch 3%. Es gibt kaum Fälle, wo das Finanzamt dann eine Nachforderung stellte.
Das war ein Bruchteil dessen, was die meisten ausländischen Verkäufer hätten zahlen müssen, wenn sie tatsächlich eine Steuererklärung gemacht hätten und wesentlich weniger, als die Residenten und Spanier zahlten.
Und von wegen versuchen kostet nichts: Da das ein Steuerberater oder Anwalt machen muss (es ist sehr kompliziert) kostet schon der Versuch etwas. Oder kennst Du einen Anwalt bzw. Steuerberater der gratis arbeitet? Ich nicht.
Ich habe viel eher das Gefühl, dass hier wieder Anwälte Geschäfte mit der Ahnungslosigkeit wittern. So wie sie es bei den Horrorstories mit der Erbschaftssteuer machen....
Gruß
Morayma
P.S. Dass ein Anwalt auf Erfolgsgrundlage arbeitet und nur dann Honorar verlangt, wenn er Erfolg hat.. ist in Spanien verboten. Auch hier muß die spanische "BRAGO" angewendet werden. Abgesehen davon muß man bei Zivilklagen das Anwaltshonorar nicht "vorschießen" sondern bezahlen. Wer soll es denn zurückerstatten?
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