Hola,
diese Entscheidung ist sicherlich ein Schlag für den Umweltschutz.
Der ich nicht bewandert bin mit spanischem Recht und Behördenorganisation

ergeben sich zwar Fragen, die aber leider nicht zu einer Lösung beitragen

.
1. Die valencianische Regierung

hat "verfügt", dass um die Salinen ein Schutzstreifen nicht bebaut werden darf. Bei einer Verfügung handelt es sich nicht um ein Gesetz (lag hier keine Zuständigkeit vor?)
2. Wenn nur der spanische Staat hierfür ein Gesetz erlassen kann, warum hat sich die valencianische Regierung nicht an den Staat gewandt um ein entsprechendes Gesetz zu erwirken?. Wenn es um Fördermittel aus dem EU Topf geht, ist man doch auch nicht ziemperlich.
3. Wenn man von dem vorher gesagten ausgeht, ergibt sich für das Gericht u. U. keine andere Entscheidungsmög-lichkeit.
4. Bleibt abzuwarten, ob die valencianische Regierung etwas tut, um dem von ihr in Anspruch genommenen Umweltbewußtsein Geltung zu verschaffen.
Nur wenn man zu lange wartet ist vermutlich vieles mit der staatlichen Genehmigung (das sind die Scheine mit den Zahlen drauf - 100 €, 200 € etc.) gebaut.
Vamos a ver.
Hasta luego
Axel