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Zitat von Rosca
Meine Frage ist, ob man Agrarland (also kein Bauland, ich glaube, es nennt sich dann nur Agrarland?) offiziell bewohnen darf ?
Dass man nicht-Bauland nicht bebauen darf, ist mir schon klar.Aber man darf ja darauf z.B. ein Mobilhome abstellen, Tierbehausungen errichten, usw.
Aber wie schaut's aus, darf man solch ein ländliches Baugrundstück ohne Baugenehmigung überhaupt offiziell bewohnen, bzw. ist es erlaubt, z.B. eine Sickergrube auszuheben?
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Natürlich darf man Agrarland (terreno agricola) unter bestimmten Bedingungen bebauen. Je nach Region muß man ein ländliches Grundstück mit mindestens 10.000 qm oder auch wesentlich mehr Quadratmeter haben, um darauf ganz legal und offiziell bauen zu dürfen. Selbstverständlich mit dem üblichen Prozedere wie Baugenehmigung vom Rathaus etc.
Auf kleineren Grundstücken darf man oft ein "landwirtschaftliches Gebäude" errichten, wie einen Stall,einen Lagerraum, etc. Der darf jedoch in den meisten Fällen nicht größer als 30 qm sein. Genaue Auskunft bekommt man bei dem zuständigen Rathaus.
Um zu bauen muß man sich nicht in einem spanischen Rathaus anmelden und braucht auch kein empadronamiento. Man benötigt allerdings eine NIE-Nummer. Für die Beantragung der NIE-Nummer braucht man jedoch keinen Mietvertrag und auch keine Escritura. Auch für die Beantragung des Certificado de Extranjeros (ersetzt die frühere Residencia), benötigt man weder einen Mietvertrag, noch eine Escritura, noch sonst einen Nachweis, daß man in Spanien wohnt.
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Zitat von Lucçia
Wenn das Grundstück nur "rural" ist, bekommt man aber keine Baugenehmigung, und schon gar nicht eine "habitabilidad" Bescheinigung.
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Eine
Cédula de habitablidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) hat nichts damit zu tun, ob ein Grundstück Agrarland (suelo rústico) oder Bauland (suelo urbano) ist. Der städtische Architekt bescheinigt lediglich mit der cédula, daß das Haus legal ist, den örtlichen Vorschriften entspricht und den eingereichten Bauplänen gemäß gebaut wurde.
Man braucht die cédula, um nach Fertigstellung des Hauses einen Strom-, Wasser, Gasvertrag, etc. zu erhalten.
Eine Cédula ist je nach Gemeinde meist 2-5 Jahre gültig.
Ist das Agrargrundstück groß genug, bekommt man auch eine offizielle Baugenehmigung vom Rathaus, außer es handelt sich um eine (Natur)Schutzzone. Dann gibt's keine Baugenehmigung.
Natürlich darf man Agarland (zona rural/suelo rústico) offiziell bewohnen Ich wohne seit mehr als 20 Jahren ganz offiziell mit Anmeldung im Rathaus in einer Finca, die auf Agrarland (suelo rústico) steht. Die Finca hat gut 10.000 qm Grundstück, offiziellen Strom- und Wasseranschluß, Telefon, Internet und was man sonst alles zum Leben braucht.
Also hatte das Haus auch irgendwann einmal vom Rathaus eine cédula de habitabilidad bekommen.
Für eine Sickergrube wird man möglicherweise eine Baugenehmigung benötigen. Da würde ich im Rathaus fragen. Ein Grundstück hat natürlich eine Adresse, auch ohne Haus . Bin ich Eigentümerin des Grundstücks, habe ich eine Escritura. Habe ich es nur gemietet, habe ich einen Mietvertrag. Beides kann man im Rathaus als Nachweis einer Adresse vorlegen, wenn man sich anmelden will.
Gruß
Morayma