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Alt 19.03.2010, 13:37   Darf man Agrarland bewohnen ? Beitrag #1
Rosca
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Benutzerbild von Rosca
 
Registriert seit: 17.06.2007
Ort: Andalusien
Beiträge: 456
Unglücklich Darf man Agrarland bewohnen ?

Hola a todos,

vielleicht kann mir jemand von Euch eine Antwort auf meine Frage geben oder hat einen Link zum Thema (dt. od. span.).

Meine Frage ist, ob man Agrarland (also kein Bauland, ich glaube, es nennt sich dann nur Agrarland?) offiziell bewohnen darf ?

Dass man nicht-Bauland nicht bebauen darf, ist mir schon klar.Aber man darf ja darauf z.B. ein Mobilhome abstellen, Tierbehausungen errichten, usw.

Aber wie schaut's aus, darf man solch ein ländliches Baugrundstück ohne Baugenehmigung überhaupt offiziell bewohnen, bzw. ist es erlaubt, z.B. eine Sickergrube auszuheben?

Und kann man sich mit solch einer "Adresse" (nenne ich es jetzt mal) überhaupt irgendwo anmelden, bei Behörden, für die NIE, Bank, etc.? Oder ist eine solche vermeintliche Adresse nicht existent und wird nicht akzeptiert?

Kennt jemand Links oder eine Webseite (dt. od. span.), die sich mit dem Thema befasst oder hat Erfahrungswerte damit?

Würde mich freuen, wenn mir dazu jemand etwas sagen bzw. schreiben kann
Rosca ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2010, 13:07   Darf man Agrarland bewohnen ? Beitrag #2
imported_Lucía
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 5
Standard Re: Darf man Agrarland bewohnen ?

Nein, bei administrativen Angelegenheiten steht zu Anfang immer der "Padrón". Man muss sich wohnmelden, "empadronarse".
Damit ein Rathaus eine Einschreibung akzeptiert wird es immer Papiere fordern, die beweisen dass man tatstächlich dort lebt, wo man sagt (Mietvertrag...). Kann man diese Papiere nicht vorweisen, und unterschreibt auch kein anderer dass man bei ihm/ihr wohnt, so erfolgt kein "empadronamiento".
Ist man nirgendswo eingeschrieben bekommt man auch keine weiteren offiziellen Papiere.
Und um irgendwo zu wohnen muss das Haus/Wohnung/"Hütte" eine "cédula de habitabilidad" haben. Also eine offizielle Bescheinigung dass das Gebäude genehmigt/sicher ist zum wohnen.
Wenn das Grundstück nur "rural" ist, bekommt man aber keine Baugenehmigung, und schon gar nicht eine "habitabilidad" Bescheinigung.

Unoffiziell ist natürlich etwas anderes, aber sicherlich sehr limitiert (Wasseranschluss, Strom, Abwasser...).

Liebe Grüsse,
Lucía
imported_Lucía ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2010, 16:58   Darf man Agrarland bewohnen ? Beitrag #3
baufred
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Benutzerbild von baufred
 
Registriert seit: 08.06.2008
Ort: Wolfsburg/ San Fulgencio-Urb.La Marina
Beiträge: 290
Standard Re: Darf man Agrarland bewohnen ?

.... jein, die gesetzlichen Regelungen werden nicht generell einheitlich ausgelegt.

In der Regel gibt die betroffene Gemeinde darüber Auskunft wenn die Parzelle genau bezeichnet ist/werden kann und zwar in etwa hier beschrieben (Abweichungen sind aber in alle Richtungen denkbar) - auch die weiteren Infos geben schon die Richtung der wesentlichen Risikoinhalte vor - die Tipps sind auf jeden Fall zu beherzigen :

http://www.go-to-spain.auswandern.com/C ... 392.0.html

Saludos und viel Erfolg! -- baufred --
baufred ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2010, 17:48   Darf man Agrarland bewohnen ? Beitrag #4
imported_morayma
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von imported_morayma
 
Registriert seit: 06.08.2006
Ort: Benissa
Beiträge: 5.904
Standard Re: Darf man Agrarland bewohnen ?

Zitat:
Zitat von Rosca

Meine Frage ist, ob man Agrarland (also kein Bauland, ich glaube, es nennt sich dann nur Agrarland?) offiziell bewohnen darf ?

Dass man nicht-Bauland nicht bebauen darf, ist mir schon klar.Aber man darf ja darauf z.B. ein Mobilhome abstellen, Tierbehausungen errichten, usw.

Aber wie schaut's aus, darf man solch ein ländliches Baugrundstück ohne Baugenehmigung überhaupt offiziell bewohnen, bzw. ist es erlaubt, z.B. eine Sickergrube auszuheben?
Natürlich darf man Agrarland (terreno agricola) unter bestimmten Bedingungen bebauen. Je nach Region muß man ein ländliches Grundstück mit mindestens 10.000 qm oder auch wesentlich mehr Quadratmeter haben, um darauf ganz legal und offiziell bauen zu dürfen. Selbstverständlich mit dem üblichen Prozedere wie Baugenehmigung vom Rathaus etc.

Auf kleineren Grundstücken darf man oft ein "landwirtschaftliches Gebäude" errichten, wie einen Stall,einen Lagerraum, etc. Der darf jedoch in den meisten Fällen nicht größer als 30 qm sein. Genaue Auskunft bekommt man bei dem zuständigen Rathaus.

Um zu bauen muß man sich nicht in einem spanischen Rathaus anmelden und braucht auch kein empadronamiento. Man benötigt allerdings eine NIE-Nummer. Für die Beantragung der NIE-Nummer braucht man jedoch keinen Mietvertrag und auch keine Escritura. Auch für die Beantragung des Certificado de Extranjeros (ersetzt die frühere Residencia), benötigt man weder einen Mietvertrag, noch eine Escritura, noch sonst einen Nachweis, daß man in Spanien wohnt.

Zitat:
Zitat von Lucçia
Wenn das Grundstück nur "rural" ist, bekommt man aber keine Baugenehmigung, und schon gar nicht eine "habitabilidad" Bescheinigung.
Eine Cédula de habitablidad (Bewohnbarkeitsbescheinigung) hat nichts damit zu tun, ob ein Grundstück Agrarland (suelo rústico) oder Bauland (suelo urbano) ist. Der städtische Architekt bescheinigt lediglich mit der cédula, daß das Haus legal ist, den örtlichen Vorschriften entspricht und den eingereichten Bauplänen gemäß gebaut wurde.
Man braucht die cédula, um nach Fertigstellung des Hauses einen Strom-, Wasser, Gasvertrag, etc. zu erhalten.
Eine Cédula ist je nach Gemeinde meist 2-5 Jahre gültig.

Ist das Agrargrundstück groß genug, bekommt man auch eine offizielle Baugenehmigung vom Rathaus, außer es handelt sich um eine (Natur)Schutzzone. Dann gibt's keine Baugenehmigung.


Natürlich darf man Agarland (zona rural/suelo rústico) offiziell bewohnen Ich wohne seit mehr als 20 Jahren ganz offiziell mit Anmeldung im Rathaus in einer Finca, die auf Agrarland (suelo rústico) steht. Die Finca hat gut 10.000 qm Grundstück, offiziellen Strom- und Wasseranschluß, Telefon, Internet und was man sonst alles zum Leben braucht.
Also hatte das Haus auch irgendwann einmal vom Rathaus eine cédula de habitabilidad bekommen.

Für eine Sickergrube wird man möglicherweise eine Baugenehmigung benötigen. Da würde ich im Rathaus fragen. Ein Grundstück hat natürlich eine Adresse, auch ohne Haus . Bin ich Eigentümerin des Grundstücks, habe ich eine Escritura. Habe ich es nur gemietet, habe ich einen Mietvertrag. Beides kann man im Rathaus als Nachweis einer Adresse vorlegen, wenn man sich anmelden will.

Gruß

Morayma
imported_morayma ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2010, 02:19   Darf man Agrarland bewohnen ? Beitrag #5
Rosca
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Rosca
 
Registriert seit: 17.06.2007
Ort: Andalusien
Beiträge: 456
Standard Re: Darf man Agrarland bewohnen ?

Hola, ich habe vollkommen versäumt, mich für Eure hilfreichen Antworten auf meine Fragen zu bedanken

Das möchte ich doch gerne noch nachholen; sie helfen mir in jedem Fall weiter.Gracias!
Rosca ist offline   Mit Zitat antworten
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