Saubere Badegewässer sind für wichtige Wirtschaftszweige wie den Fremdenverkehr und für die Pflanzen- und Tierwelt von entscheidender Bedeutung. Der jährlich erscheinende Badegewässerbericht der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur zeigt, dass 95 % der Küstenbadegewässer und 90 % der Badegewässer der Flüsse und Seen 2009 den Mindestvorschriften entsprachen. Außerdem informiert der Bericht darüber, wo genaue und aktuelle Informationen über die Badeorte zu finden sind.
Ergebnisse von 2009 bestätigen langfristig positiven Trend
Von den 20 000 Badestränden, die 2009 EU-weit geprüft wurden, lagen zwei Drittel an der Küste und der Rest an Flüssen und Seen. An der Küste stieg die Zahl der Badegebiete, in denen die verbindlichen Werte (Mindestqualitätsanforderungen) eingehalten wurden, von 80 % im Jahr 1990 auf 96 % im Jahr 2009. Bei den Binnengewässern stieg dieser Anteil mit 52 % auf 90 % noch stärker an.
Zwischen 2008 und 2009 ging die Zahl der Badegewässer, die den Mindestvorschriften entsprachen, leicht zurück; dabei sank die Zahl der betreffenden Küstengewässer um einen Prozentpunkt und die der Binnengewässer um drei Prozentpunkte. Die Einhaltung der strengeren „Leitwerte“ stieg zwischen 2008 und 2009 um etwas weniger als einen Prozentpunkt auf 89 %, fiel aber bei den Binnengewässern um weniger als drei Prozentpunkte auf 71 %. Solche jährlichen Schwankungen waren aber in den vorangegangenen Jahren nicht ungewöhnlich.
In Frankreich, Griechenland, Portugal und Zypern entsprachen fast alle Küstenbadegewässer den strengeren Leitwerten1. Nur 2 % der Küstenbadegewässer in der EU wurden 2009 gesperrt, die meisten davon in Italien. Die Qualität der Binnengewässer weist stärkere Unterschiede auf, aber die überwiegende Mehrzahl der Standorte in Finnland, Frankreich, Deutschland und Schweden entsprach ebenfalls den Leitwerten.
14 Mitgliedstaaten überwachen nach der neuen Badegewässerrichtlinie
Zur Feststellung der Wasserqualität werden die Badegewässer anhand einer Reihe von physikalischen, chemischen und biologischen Parametern geprüft. Die Mitgliedstaaten müssen die in der Badegewässerrichtlinie2 festgesetzten verbindlichen Werte einhalten, können aber auch die (nicht verbindlichen) strengeren Leitwerte zugrunde legen.
2006 trat eine neue Badegewässerrichtlinie3 in Kraft, mit der die Parameter und die Überwachungsvorschriften an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst wurden. In der neuen Richtlinie spielt die Information der Öffentlichkeit über die Qualität der Badegewässer eine größere Rolle. Bis 2015 müssen die Mitgliedstaaten die neue Richtlinie vollständig umsetzen, aber 14 Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Schweden, die Slowakei, Spanien, Ungarn und Zypern) haben ihre Badegewässer schon in der Badesaison 2009 nach den Anforderungen der neuen Richtlinie überwacht. (
Vollständiger EU-Pressebericht)