Achtung:
Seit 25. Mai 2010 gibts einige Neuerungen im spanischen Verkehrsgesetz (Ley de Tráfico).
Hier ein paar der Änderungen:
Wer einen Strafzettel (Multa) bekommt, die Strafe inneralb 20 Tagen bezahlt, muß nur noch 50 % zahlen. Vorher bekam gab es einen Rabatt von 30 %. Wird die Multa aber nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren.
Die Höhe der Strafen wird sich künftig nach dem Schweregrad des Vergehens richten:
100,- Euro für leichte Verstöße, 200,- für schwere und 500,- Euro für sehr schwere Vergehen. Die höchste Strafe gibt es bei der Benutzung eines Radarwarners: 6.000,- Euro werden dafür fällig (und 6 Punkte). Eine weitere Neuerung besagt, daß Werkstätten Autos verschrotten dürfen, die sich bei ihnen befinden und nicht innerhalb von einem Monat von dem Besitzer abgeholt werden.
Einnahmen die durch Strafzettel erwirtschaftet werden, sollen zu einem Teil für die Hilfe von Unfallopfern genutzt werden, obwohl schon der Hauptteil in die Straßensicherheit investiert wird.
Der Führerschein wird lt Gesetz nur noch abgenommen, wenn man seine Punkte aufgebraucht hat oder wenn es eine
Mehr gibts hier:
http://www.dgt.es
Allzeit gute Fahrt.